Hausordnung

 

 

1. Anerkennung der Hausordnung

Mit dem Betreten der Fitnessanlage erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an. Eine Verletzung der Haus- und Benutzungsordnung kann den Ausschluss von der Nutzung des Fitnessparks zur Folge haben. Die Verpflichtung, die vereinbarten Beiträge zu zahlen, bleibt dabei bestehen.

 

2. Haftung generell / Eltern haften für ihre Kinder

Der Betreiber übernimmt keine Haftung gegenüber den Mitgliedern und Besuchern des Fitnessparks für Diebstahl sowie Sach-, Personen- und Vermögensschäden egal welcher Art auf dem gesamten Gelände des Fitnessparks. Zur sicheren Verwahrung persönlicher Gegenstände sind verschließbare Schränke vorhanden. Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in den Räumen des Centers aufhalten und nicht mit den Trainingsgeräten in Berührung kommen.

 

3. Verhaltensregeln

Während des Aufenthaltes ist darauf zu achten, dass andere Mitglieder durch das eigene Verhalten nicht belästigt und beeinträchtigt werden. Wir setzen höfliche Umgangsformen voraus. Ein Verstoß kann auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben.

 

4. Anweisung der Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter des Fitnessparks üben gegenüber den Mitgliedern und Besuchern die Rechte des Hausherrn aus. Die Anweisungen und Hinweise unserer Mitarbeiter sowie den schriftlichen Aushängen sind unbedingt Folge zu leisten, bzw. zu beachten.

 

5. Ein- und Auschecken

Bitte beachten Sie, dass es unbedingt notwendig ist, sich sowohl bei Zutritt als auch bei Verlassen der Fitnessanlage selbstständig mit der personalisierten Fitnesskarte ein, bzw. aus zu checken. Bei mehrmaliger bewusster Nichtbeachtung dieser Regel kann das Personal eine neue Fitnesskarte mit einer Gebühr von 5,- Euro zu Lasten des Mitglieds ausstellen. Eine Weitergabe der Karte an dritte Personen ist selbstverständlich verboten! Ein Zuwiderhandeln kann rechtliche Konsequenzen

nach sich ziehen.

 

6. Sauberkeit in den Räumlichkeiten

Bitte verlassen Sie die Fitnessflächen, Umkleideräume, Sanitäranlagen und Solarien so, wie Sie diese auch vorfinden möchten.

 

7. Sportbekleidung / Hygieneregeln

Zum Training ist generell angemessene Sportkleidung zu verwenden. Der Trainingsbereich darf nur mit sauberen Sportschuhen, welche zuvor noch nicht auf der Straße getragen wurden, betreten werden. Das Training ohne Schuhwerk oder mit offenen Schuhen ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht gestattet. Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein Handtuch zu verwenden!!! Bitte achten Sie auf Rücksichtnahme gegenüber ihren Mitmenschen in puncto Körperhygiene.

 

8. Trainingsgeräte und Trainingsräume

Es wird darum gebeten, dass alle während des Trainings benutzen Trainingsgeräte an ihren dafür vorgesehenen Platz zurückgelegt werden. Trainingsequipment darf nicht reserviert werden.

Die Nutzung der Kurs- und Cyclingräume ist in Absprache mit dem Personal vor Ort auch außerhalb der ausgewiesenen Kursstunden möglich, ohne dass hierfür ein Anspruch besteht. Das in den Kursräumen befindliche Trainingsequipment darf außerhalb der Kursstunden nicht verwendet werden. Die Nutzung der Kursräume geschieht auf eigenen Gefahr.

 

9. Besichtigung des Fitnessparks

Eine Besichtigung des Fitnessparks muss mit dem Personal abgesprochen werden. Fremdpersonen haben auf der Trainingsfläche keinen Zutritt. Ein Probetraining darf nur unter Absprache mit dem Personal durchgeführt werden. Ein Betreten der Räumlichkeiten ist für Nichtmitglieder außerhalb der Betreuungszeit nicht gestattet. Ein Zuwiderhandeln werten wir als Hausfriedensbruch!

 

10. Rauchverbot

In der gesamten Fitnessanlage besteht uneingeschränktes Rauchverbot.

 

11. Getränke und Speisen

Bitte verwenden Sie für selbst mitgebrachte Getränke unzerbrechliche Behältnisse. Das Verzehren von Speisen ist auf der Trainingsfläche nicht gestattet.

 

12. Mobiltelefone und Kameras

Das Telefonieren im Trainingsbereich und in den Ruhezonen ist untersagt. Das Filmen und Fotografieren ist zum Schutze der Privatsphäre in der gesamten Anlage nicht gestattet.

 

13. Schließfächer und Spinde

Benutzen Sie für ihre Wertsachen die vorhandenen Schließfächer. Eine Dauerbenutzung der Schließfächer ist nicht gestattet. Die Fitnessparkmitarbeiter sind darüber hinaus berechtigt Spinde und Schließfächer zu öffnen.

 

14. Parken

Für Mitglieder und Besucher des Fitnessparks stehen entsprechend ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie diese nur für ihren Aufenthalt im Fitnesspark. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO. Für Schäden übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung!

 

15 Sauna- und Kursbereichsregeln

Für den Sauna- und den Kursbereich gelten zusätzliche Regeln. Diese sind gesondert zu beachten!

 

16. Duschen

Aus hygienischen Gründen sind im gesamten Nassbereich Badeschuhe zu tragen. Der Umkleidebereich darf nach dem Duschen nur abgetrocknet betreten werden. Das Rasieren und das Färben von Haaren ist natürlich generell untersagt!

 

17. Videoüberwachung

Der Fitnesspark wird aus Sicherheitsgründen, unter strenger Berücksichtigung der Privatsphäre videoüberwacht!

 

 

An den Herrenbergen 34

91413 Neustadt / Aisch

Fon +49 (0)9161 7295